Es gilt die 2-G Regel und die zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorgeschriebenen Maßnahmen.
Ein zertifizierter Covid19-Beauftragter (Zertifikat des Roten Kreuzes) überprüft die Einhaltung des Konzepts.
Stand: 21. Mai 2021 – Das Präventionskonzept wurde gemäß der aktuellen Verordnungen angepasst, die Langversion (Download oben) wurde von der BH begutachtet und „eindeutig geeignet, das Infektionsrisiko erheblich zu minimieren und ist daher aus medizinischer Sicht genehmigungsfähig !